Veröffentlicht am 15.12.20

Streit um Cloud-Software an Schulen

PhV BW zur Verwendung von Cloud-Software und MS Office 365 an Schulen. Positionen, Fragen und Antworten.

Der Philologenverband Baden-Württemberg PhV BW hat öffentlich Kritik am geplanten Einsatz der Bürosoftware MS 365 (früher: „MS Office 365“) geäußert. Dazu erreichen den Verband viele positive, aber auch kritische Rückmeldungen von Lehrkräften und Schulleitungen. Zuweilen wird der Vorwurf geäußert, der Verband behindere mit seiner Kritik am Einsatz vom MS 365 ohne Not die ohnehin schon schwierige Arbeit der Schulen in der Pandemie-Situation und beim digitalen Fernunterricht. Dieser Beitrag soll deshalb die Verbandsposition erläutern und auf häufig gestellte Fragen eingehen.

Positionspapier des PhV BW zu MS 365 und Cloud-basierter Software an Schulen

Zunächst der Hinweis auf das vom Landesvorstand des PhV BW Anfang September 2020 intensiv diskutierte und schließlich einstimmig verabschiedete PhV-Positionspapier zur Nutzung von MS 365 bzw. Cloud-basierter Software an Schulen, das hier zu finden ist: https://kurzelinks.de/syj9. Aus dem Positionspapier geht hervor, dass es dem Verband nicht nur um datenschutzrechtliche Bedenken, sondern insgesamt um drei wichtige Themen geht: Datenschutz, Emanzipatorische Medienbildung, Digitale Souveränität. Das Positionspapier macht die Kritik des PhV BW hoffentlich nachvollziehbar. Differenzierte Positionen des PhV BW zum allgemeineren Thema „Digitalisierung und Schule“ finden sich in einem früheren Positionspapier, das unter https://kurzelinks.de/s3nw zu finden ist. Zur Erläuterung weiter unten Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Fragen und Antworten zur Position des PhV BW

Kritisiert der PhV BW den Einsatz von MS 365 an Schulen, weil er zu konservativ, technik- und fortschrittsfeindlich ist und von Datenschutz und Digitalisierung keine Ahnung hat?

Der PhV BW ist mit seiner Kritik am Einsatz von MS 365 nicht allein: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat sich erst nach monatelangen Verhandlungen mit dem KM dazu durchringen können, einem ersten Pilotprojekt von MS 365 an 20 – 30 beruflichen Schulen zuzustimmen, und er hat weiterhin gravierende Bedenken, siehe https://kurzelinks.de/48u0.

Auch der baden-württembergische Verband der Informatiklehrerinnen und Informatiklehrer ILLBW und der Verband zur Förderung des MINT-Unterrichts MNU unterstützen die kritische Haltung des PhV BW. Die entsprechende Stellungnahme des MNU findet sich hier: https://kurzelinks.de/o9w3. Die Stellungnahme des Informatiklehrerverbands ILLBW zum Einsatz von MS 365 an Schulen ist hier zugänglich: https://kurzelinks.de/bcqr. Eine Bestandsaufnahme des ILLBW, was mit Open Source in BW derzeit möglich ist und wo noch Handlungsbedarf besteht, findet sich hier: https://kurzelinks.de/mjvw.

Informatiklehrerverband und MNU wird man keine Unkenntnis in Fragen der Digitalisierung oder Technikfeindlichkeit unterstellen – dem PhV BW sollte man das also auch nicht. Im Übrigen unterstützen auch die Jungen Philologen im PhV BW diese Positionierung, siehe https://www.phv-bw.de/p/

Warum behindert der PhV BW den Einsatz von MS 365, obwohl die Schulen im Rahmen des digitalen Fernunterrichts zwingend darauf angewiesen sind?

Wenn es keine Alternative zur Verwendung von MS 365 gäbe, könnte man die genannten Bedenken vielleicht zurückstellen. Es gibt mit LibreOffice aber eine funktionale und datenschutzkonforme Bürosoftware, die Schulen alternativ nutzen können. Die übrige Funktionalität von MS 365 kann im Großen und Ganzen mit OpenSource-Software wie der Lernplattform Moodle, dem Videokonferenzsystem Big Blue Button, dem Mailprogramm Thunderbird und Messengern wie Mattermost oder Threema abgedeckt werden. An vielen Schulen wird der digitale Fernunterricht mit diesen Lösungen gut gemeistert. Insbesondere für Moodle gibt es auch seit vielen Jahren baden-württembergische Musterlösungen und Fortbildungsangebote für Schulen.

Das KM hat im ersten Halbjahr 2020 große Anstrengungen unternommen, um allen Schulen die genannten OpenSource-Lösungen zugänglich zu machen, siehe hier zu Big Blue Button: https://kurzelinks.de/wodd, hier zu Threema: https://kurzelinks.de/9wts und hier zu Moodle: https://kurzelinks.de/3bzg.

Wo es mit Open Source-Software wie Big Blue Button oder Moodle Probleme gibt, hängt das meist mit unzureichender Serverleistung oder der Internetbandbreite der Schule zusammen. Hier fordert der PhV BW seit Langem notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Die Mittel des Digitalpakts sorgen hoffentlich rasch für Abhilfe.

MS 365 ist der Quasi-Standard für Bürosoftware in der Wirtschaft. Sollten die Schulen deshalb nicht auch MS 365 nutzen, damit der Dateiaustausch mit den außerschulischen Partnern problemlos funktioniert?

Wenn es um den Austausch von Textdokumenten geht, sind LibreOffice und MS 365 inzwischen weitgehend kompatibel, solange die Dokumente nicht sehr komplex formatiert sind.
Wenn man sichergehen möchte, dass außerschulische Partner schulische Dateien öffnen und layoutgetreu anzeigen und ausdrucken können, kann man PDF-Dokumente verwenden, die aus jeder LibreOffice Anwendung heraus mit einem einfachen Klick erzeugt werden können. Auch außerschulische Partner, die sichergehen wollen, dass z. B. eine Präsentation auf schulischen Geräten angezeigt werden kann, auf denen kein MS 365 installiert ist, können das PDF-Format nutzen, denn auch mit MS Office-Anwendungen kann man inzwischen Dateien im PDF-Format abspeichern.

Nicht kompatibel mit LibreOffice sind allerdings MS 365-Dateien, die selbst programmierte Makros oder multimediale Elemente enthalten, z. B. Präsentationen mit Audio- oder Video-Inhalten, oder in manchen Fällen komplex formatierte Dokumente. Wenn man solche Dokumente im PDF-Format abspeichert, bleibt zwar das Layout erhalten, die Makro- oder Multimedia-Funktionalität geht aber verloren.

Das zeigt aber gerade auch ein weiteres Problem bei der Nutzung von MS 365: Es handelt sich um eine Software, deren Produktpolitik auf programmierter Inkompatibilität zu anderer Software und der Vernachlässigung offener Dateiformate beruht. Das führt zum sogenannten Locked-In-Effekt: Wer einmal eine längere Zeit mit MS-Software gearbeitet und eine größere Zahl von Dateien erstellt hat, hat aufgrund der eben beschriebenen eingeschränkten Kompatibilität mit anderer Software große Hemmungen, aus welchen Gründen auch immer (Datenschutz, Digitale Souveränität) zu freier Software zu wechseln, die ihrerseits – wie LibreOffice – offene Dateiformate verwendet. Siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Lock-in-Effekt.

MS 365 schränkt also die Wahlfreiheit der Nutzer systematisch ein. In der Schule wollen wir Schülern aber nicht Wahlfreiheit nehmen, sondern ermöglichen. Deshalb sollten wir Schüler im Sinne emanzipatorischer Medienbildung nicht ohne Not im Sinne des Locked-In-Effekts in den „goldenen MS-Käfig“ sperren.

 Die Schulen brauchen eine professionelle und zukunftssichere Bürosoftware: Ist das kein guter Grund für Schulen, die am weitesten verbreitete Office-Software MS 365 zu nutzen?

MS 365 ist im Kern eine Cloud-Software. Wesentliche Funktionen von MS 365 hängen deshalb von der Cloud, d. h. den Internet-Servern der Firma Microsoft, die sich in den USA oder in Europa befinden, ab. Die erhoffte Zukunftssicherheit von MS 365 könnte sich deshalb unverhofft als Trugschluss erweisen, falls ein US-amerikanischer Präsident auf die Idee kommen sollte, Deutschland von US-Cloud-Produkten auszuschließen, um politischen Druck zu erzeugen. Das hört sich zunächst absurd an, ist aber seit dem Wirtschaftskrieg zwischen den USA, China und Europa, dem US-Verbot der Nutzung von Google-Software durch die chinesische Firma Huawei usw. nicht mehr ganz so absurd, wie man meinen könnte. Ganz zu schweigen von regionalen oder überregionalen Internet-Ausfällen, z. B. durch Unfälle mit Internet-Unterseekabeln oder internationale Konflikte.

Hier geht es um die sogenannte „Digitale Souveränität“: Die Sicherheit, selbst dauerhaft und souverän über eine Software verfügen zu können. Diese Digitale Souveränität ist bei MS 365 augenscheinlich nicht gegeben. Deshalb – nicht nur wegen der Datenschutzproblematik – versucht der Deutsche Bundestag intensiv, die eigene Abhängigkeit von MS 365 zu reduzieren, vgl. https://kurzelinks.de/jurc.
Die Zukunftssicherheit von MS 365 ist auch insofern prekär, als es inzwischen eine Diskussion von Datenschützern in Deutschland über die Frage gibt, ob diese Software – da kaum rechtskonform einsetzbar – nicht generell verboten werden sollte, siehe hier: https://kurzelinks.de/h8w8.

Insofern ist jede Schule – und auch jede Einzelperson – gut beraten, sich mit der Frage der eigenen Abhängigkeit von MS 365 zu beschäftigen und einen Plan B für den Fall zu entwickeln, dass MS 365 von einem Tag auf den anderen nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – eingesetzt werden kann und die mit MS 365 in der MS-Cloud abgelegten Dokumente, Mails, Adressen usw. nicht mehr zugänglich sind.

Warum sollten sich Lehrer und Schüler umständlich in die Bedienung heterogener Open-Source-Lösungen einarbeiten, wenn der Industriestandard doch MS 365 ist, das alle notwendigen Programme in einer modernen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Oberfläche vereint?

LibreOffice vereint professionelle Bürosoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssoftware und Vektorgrafikbearbeitung) unter einer einheitlichen, modernen Benutzeroberfläche. Auch das Videokonferenzwerkzeug Big Blue Button hat eine intuitiv zu bedienende Oberfläche. Die Bedienung der Lernplattform Moodle ist allerdings nicht ganz so intuitiv und erfordert durchaus Einarbeitung und Schulung der Lehrkräfte. Hierfür gibt es seit Jahren Fortbildungsangebote und Hilfestellungen. An meiner Schule, dem Karl-von-Frisch-Gymnasium Dußlingen, wird der digitale Fernunterricht mit Moodle, LibreOffice und Big Blue Button nach einer anfänglich etwas steilen Lernkurve inzwischen sehr gut bewältigt.

Die Eltern wollen doch auch, dass die Schüler moderne Bürosoftware wie MS 365 nutzen – warum sollten wir diesem Wunsch dann nicht entsprechen?

Was „die Eltern“ wollen, wissen wir nicht bzw. könnten wir nur durch eine Umfrage erfahren, die es bisher nicht gibt. Die organisierte Elternschaft in Baden-Württemberg in Form des LEB (Landeselternbeirat) und der ARGEn (Arbeitsgemeinschaften der gymnasialen Elternbeiräte in den Regierungspräsidien) teilt jedenfalls die Positionen des PhV BW zu MS 365, wie unsere gemeinsame Landespressekonferenz gezeigt hat, siehe hier: https://kurzelinks.de/zel0 bzw. hier: https://kurzelinks.de/synk

Welche Schülerdaten werden denn überhaupt durch MS 365 konkret gefährdet? Welcher Geheimdienst interessiert sich schon für die Aufsätze unserer Schüler? Wo liegt da der konkrete Schaden, der Schülern entstehen könnte? Wenn das KM eine einigermaßen datenschutzkonforme Lizenz mit Microsoft aushandelt, dann ist das doch völlig ausreichend!

Beim Thema Datenschutz geht es nicht um den Nachweis konkreter Nachteile oder Schäden für einzelne Schüler (was wegen der intransparenten bzw. verschlüsselten Datenübermittlung der MS-Software sowieso wahrscheinlich de facto unmöglich zu leisten ist), sondern ums Legalitätsprinzip: Eine nicht rechtskonforme Software darf an Schulen nicht eingesetzt werden. Zumal nicht von Lehrkräften, die einen Diensteid geschworen haben, in dem sie die Achtung vor Recht und Gesetz gelobt haben, und die eine Vorbildfunktion gegenüber den ihnen schutzbefohlenen Schülern haben. Folgender Vergleich hinkt sicher (wie alle Vergleiche), aber er macht das Problem vielleicht anschaulicher: Wir machen den Schutz des Eigentums auch nicht von der Frage abhängig, welchen konkreten Schaden eine Supermarktkette davon hat, wenn wir einen Schokoriegel an der Kasse vorbeischmuggeln.

Die Schule kann den Datenschutz jedenfalls nicht nach Bedarf im Einzelfall aus Gründen der Pragmatik ganz oder teilweise aussetzen. Wir wollen vor Gericht ja auch nicht „einigermaßen“ rechtskonform behandelt werden. Und unser Amtseid enthielt auch nicht den Modalpartikel „einigermaßen“. Im Übrigen geht es nicht nur um unsere Daten, sondern um die der uns schutzbefohlenen Schüler, die beim Einsatz von MS 365 genötigt werden, ihre Daten auszuliefern.

Bedenkenswerte Überlegungen, welchen Schaden Lernanalysedaten potenziell anrichten können, finden sich hier: https://kurzelinks.de/uzya. Welchen Schaden scheinbar harmlose, wenige persönliche Daten, die Teil von Big Data werden, für die Demokratie anrichten könnten, findet sich hier beschrieben: https://kurzelinks.de/cck2. Das alles bestätigt einen alten Grundsatz des Datenschutzes, die „Datensparsamkeit“: Datensammlungen, die vermieden werden können, müssen vermieden werden. Deshalb sollte nach Möglichkeit Software eingesetzt werden, die nicht unkontrolliert Nutzerdaten sammelt. Wenn den Schulen Softwarelösungen wie Moodle, Big Blue Button und LibreOffice zur Verfügung stehen, die Datensammlungen und potenzielle Datenabflüsse von vornherein ausschließen, dann sollten diese bevorzugt werden.

Wenn die europäischen Datenschutzbestimmungen der DSGVO den Einsatz moderner Bürosoftware an Schulen verhindern, ist der gegenwärtige Datenschutz dann nicht völlig übertrieben und lebensfern? Das grenzt doch schon an Diktatur des Datenschutzes!

Wenn man es schlecht findet, dass MS 365 aufgrund der Bestimmungen des Datenschutzes bzw. der Weigerung der Firma Microsoft, den Datenschutz zu respektieren, nicht an Schulen eingesetzt werden darf, oder wenn man die DSGVO, also die europäischen Datenschutzbestimmungen, generell zu streng findet, dann kann man sich für eine Liberalisierung des Datenschutzrechts einsetzen. Wenn dadurch dann die derzeit illegalen Praktiken des uneinsehbaren und unbemerkten Datentransfers der Firma Microsoft irgendwann womöglich legalisiert werden, dann kann man MS 365 an Schulen legal einsetzen. Aber nicht vorher. Eine „Diktatur“ des Datenschutzes kann es gar nicht geben, denn die Gesetze machen wir. Beim Datenschutz kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber das Rechtsstaatsprinzip können wir nicht infrage stellen.
Warum nicht? Wir können die Schüler nicht zur Gesetzestreue erziehen, wenn wir als Institution Schule das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Schüler und die gültigen Datenschutzbestimmungen dauerhaft, offen und bewusst verletzen, indem wir die Schüler nötigen, eine nicht datenschutzkonforme Software zu nutzen. Und wie sollen wir den Schülern im Rahmen der Medienbildung die notwendige Sensibilität für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte vermitteln, wenn wir als Schule selbst offensichtlich nicht gesetzeskonforme Lösungen einführen und die Schüler nötigen, diese zu nutzen?

Cord Santelmann
Referent für IT / Medien im Landesvorstand des PhV BW

Der Text als PDF: PhV BW/Santelmann: Office 365 an Schulen