Veröffentlicht am 28.04.14

Wenn Hochschulmanager von Systemen sprechen

Zur Umstellung des Akkreditierungsverfahrens an Universitäten und Fachhochschulen

Inzwischen hat fast jede(r) Hochschullehrer(in) seinen eigenen kleinen Anekdotenschatz über das um die Jahrhundertwende eingeführte Akkreditierungsverfahren. Es wird erzählt, wie man ein komplett neues Modul von den Gutachter(inne)n aufgeschwatzt bekommen hat, weil eine(r) der Gutachter(innen) über die Akkreditierung ihr/sein neues Lehrbuch promoten wollte, wie den Akkreditierern an deutschen Großuniversitäten bei der Akkreditierung von seit Jahrzehnten etablierten Studienfächern Bibliotheken, Seminarräume und Computerausstattung gezeigt werden – gerade so, als ob sich irgendjemand in der Hochschulleitung dafür interessieren würde, wenn die Akkreditierer(innen) zufällig feststellen würden, dass in einer Institutsbibliothek in den letzten zehn Jahren kaum noch neue Bücher gekauft worden sind. Oder es wird kolportiert, dass nur noch dann, wenn mal wieder eine Gutachterkommission über die Akkreditierung, die Re-Akkreditierung oder die Re-Re-Akkreditierung eines Studiengangs zu entscheiden hat, an der Hochschule leckere Schnittchen gereicht werden, nicht etwa bei Vorträgen von Gastwissenschaftler(inne)n oder gar bei Studierendenkonferenzen ist.

Als das Akkreditierungsverfahren um die Jahrhundertwende an den deutschen Hochschulen eingeführt wurde, waren damit enorme Hoffnungen verbunden. Endlich – so die Position der Bildungspolitiker(innen) fast aller Parteien – würde die Genehmigung der Studiengänge aus den staatlichen Zwängen der Ministerialverwaltung befreit und damit die Basis für eine ganz neue bunte Vielfalt von neuen Studiengängen geschaffen werden. Die Verschiebung der Kompetenzen für die Genehmigung von Studiengängen von einer letztlich durch Wahlen legitimierten Ministerialbehörde hin zu privatwirtschaftlich agierenden Akkreditierungsagenturen passte in eine Zeit, in der in einem fast Orwellschen Stil Wissenschaftsministerien in Innovationsministerien umbenannt wurden, Bundesländer neue Hochschulgesetze als Hochschulfreiheitsgesetze bezeichneten und das New Public Management weitgehend ungeprüft als neues Wundermittel zur Steuerung von Hochschulen propagiert wurde.

Inzwischen besteht jedoch eine überraschende Einigkeit, dass das Akkreditierungsverfahren von einzelnen Studiengängen als gescheitert gelten muss.

Der ganze Beitrag mit Literatur und Quellen als PDF: S. Kuehl: Wenn Hochschulmanager von Systemen sprechen