Veröffentlicht am 16.06.20

Warum die Digitalisierung in Schulen und Klassenzimmern nur mit äußerster Vorsicht zu handhaben ist

Von Ewald Wetekamp – Arbeitskreis Schule und Bildung in Baden-Württemberg

Die Unversehrtheit des Körpers und damit noch in viel stärkerem Maße das Recht auf Leben ist ein unabdingbares Grundrecht. Dieses streitig zu machen würde Empörung und großen Widerstand auslösen. Denn jeder weiß, wird ein solches Grundrecht nicht mehr gewährleistet, so ist es um Leib und Leben aller sehr schlecht bestellt.

Gravierende Fehleinschätzung mit unübersehbaren Folgen
Die Unversehrtheit der Privatheit der Person (1) ist ein ebensolches Grundrecht und steht dem oben genannten in nichts nach. Wird dieses aber verletzt, so ist Widerstand und Empörung nicht vergleichbar mit dem Fall, in dem Körper und Leben bedroht werden. Warum eigentlich nicht? Die Verletzung des Körpers und seine Folgen sind unmittelbar ersichtlich und beobachtbar und daher in den meisten Fällen nicht zu übersehen. Die Verletzung der Privatheit ist ein schleichender Prozess, der häufig noch dadurch begünstigt wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der Menschen der Meinung ist, dass, da sie ja nichts zu verbergen haben, die Verletzung ihrer Privatheit oder anders ausgedrückt ihrer Intimsphäre keinen großen Eingriff darstellt.
Das ist eine gravierende Fehleinschätzung mit unübersehbaren Folgen.

Nutzung der digitalen Endgeräte wirklich harmlos?
Die Verletzung der Privatheit kommt ziemlich smart daher. Die kleinen, liebgewonnen „Helfer“ im Alltag und die scheinbar unverzichtbaren Begleiter durch den Tag kennen wir alle in Form der Smartphones, die in etwas mehr als einem Jahrzehnt einen globalen Siegeszug angetreten haben (2) und mittlerweile vor allem zur grundsätzlichen Ausstattung der jüngeren Generation gehören, die häufig genug nicht einmal in der Nacht auf deren Gebrauch verzichten wollen. Warum auch immer. (3)

Dass sie damit dem „Datenstaubsauger“ von BigData ohne Widerstand die privatesten Daten überlassen (4) ruft nicht die geringsten Bedenken hervor: Bewegungsprofile, Sozialkontakte, Peergroupnetzwerke, Besuch von Internetseiten, Vorlieben aller Art, ob Hobbies, Musik, Filme oder auch politische Meinungen, Gesundheitsapps, die Herzschlag, Blutdruck und sportliche Aktivitäten messen, deren Auswertung dann als Parameter für den festzulegenden Beitragssatz der Krankenversicherungen dienen können, werden vor allem für „Interessierte“ festgehalten und unlöschbar der Datencloud einer scheinbar anonymen Größe überlassen. Bedenkenlos.

Bedingungen für den bedenkenlosen Gebrauch nicht gewährleistet
Solange die digitalen Werkzeuge Werkzeuge bleiben, die derjenige beherrscht, der sie fach- und sachgerecht bedient, ist nichts dagegen einzuwenden. Solange das digitale Werkzeug nicht ein fremdbestimmtes Eigenleben führt, solange der Nutzen dieses digitalen Werkzeuges dem Nutzen des Benutzers dient und seinen Arbeitsbereich und seine Privatsphäre unangetastet lässt, solange wäre alles in Ordnung. Aber das ist nicht gewährleistet. Wäre dies gewährleistet, bliebe immer noch die nicht zu unterschätzende Frage, ob der Gebrauch dieser digitalen Endgeräte gesundheitliche Schäden hervorrufen kann. Dann wäre ein gründliches Nachdenken angesagt.

In der Krise wird der Ruf nach grundsätzlicher Digitalisierung lauter
Dass die Digitalisierung mit all ihren mehr oder weniger totgeschwiegenen Begleiterscheinungen einen Siegeszug durch Industrie und andere Wirtschaftsbereich angetreten hat, nicht immer nur zu ihren und unseren Gunsten, ist nicht zu übersehen. Dass mit der Coronakrise der Ruf nach einem digitalisierten Unterricht nun einen viralen Verstärker (5) gefunden hat, ist ebenfalls nicht zu überhören. Dieser Prozess läuft allerdings schon seit geraumer Zeit. Auch und gerade für den Unterricht gilt, dass die Persönlichkeit des Schülers in einem zu recht wohl überlegten geschützten Raum gerade was seine Privatheit anbelangt unversehrt bleiben muss. Dafür steht jedes Bundesland mit seiner Verfassung und dem jeweiligen Erziehungsauftrag ein. Darauf vertrauen die Menschen zu Recht. Dieses Vertrauen darf nicht verspielt werden.

Was aber, wenn die ohne Zweifel sinnvollen digitalen Werkzeuge diesem Vertrauen nicht gerecht werden? Was, wenn auch der beste Administrator den Abfluss sensibler Personendaten nicht einmal im Ansatz verhindern kann? Was, wenn die Digitalisierung von Schule und Unterricht in Tat und Wahrheit einen Angriff auf die Unversehrtheit der Person der Schüler und darüber hinaus der Familien darstellt?

Was können die Endgeräte eigentlich?
Dazu müssen wir uns nur einmal anschauen, mit welchen digitalen Endgeräten die Schule für gewöhnlich ausgestattet ist und an welchen Servern und Netzwerken diese Geräte hängen. Mit Computern und dem Internet wird schon lange gearbeitet. Hinzu gekommen sind digitale Klassenbücher, Whiteboards und Tablets sowie netzverbundene Smartphones. Nicht zu vergessen ist die Menge an Lernsoftware, die von interessierten IT-Unternehmen entwickelt und gerne auf Tagungen von Lehrerverbänden in Workshops vorgestellt werden.

Das digitale Klassenbuch
Nehmen wir nur einmal das digitale Klassenbuch, das das traditionelle Klassenbuch in Form einer Kladde radikal verdrängt hat. Hier finden Sie Schüler mit Namen, Anschriften und Bildern. Damit die Fachlehrer einer Klasse sich schneller informieren können sollen, werden alle „notwendigen“ Information Schüler und Klasse betreffend digital hinterlegt. So erfahren die Lehrer, welcher Schüler fehlt, wann welche Klassenarbeiten geschrieben werden, wann welcher Schüler zu spät gekommen ist, sein Material oder seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, welche Mahnungen oder Verweise ihm ausgestellt wurden, aus welchem Grunde pädagogische Konferenzen zu welchen Maßnahmen gekommen sind, welche Noten er in welchem Fach geschrieben hat. Dies alles wird nicht in einem hauseigenen Intranet abgesichert, sondern je nach Anbieter steht der Rechner, der diese Daten verwaltet z.B. in Wien. Wieso das? Auf welcher Grundlage sollen Eltern, Schüler und Lehrer dem Anbieter eigentlich vertrauen? Der Hinweis auf die Datensicherheit des Systems ist wenig vertrauenserweckend und in keiner Weise überzeugend.
Schüler und Eltern besitzen ein Passwort, das ihnen von zuhause aus den Zugriff auf den personendefinierten Bereich des digitalen Klassenbuches erlaubt. Letztendlich könnte man hiermit auch ganz nebenbei die Ausübung der Erziehungsverantwortung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten digital überprüfen. Dokumentiert sind diese Vorgänge.

Die Lernsoftware
Nehmen wir die Lernsoftware. Der Lehrerverband VBE hält jedes Jahr den sogenannten Deutschen Lehrertag in Leipzig ab. Dieser findet zeitgleich mit der Buchmesse „Leipzig liest“ auf dem Messegelände statt. Er wird im Schnitt von ca. 500 bis 700 Lehrern besucht. Neben dem Referat des Hauptreferenten findet am Nachmittag eine Vielzahl sogenannter Workshops statt. Vor einigen Jahren war Prof. Spitzer der Referent. Er widmete sich dem Thema von Sinn und Unsinn des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht und der Frage, wie sich der häufige Gebrauch dieser digitalen Medien auf Psyche und Geist auswirken. Sein Fazit war eindeutig: Er gestattet seinen Kindern den Gebrauch dieser digitalen Endgeräte erst mit dem 16. Lebensjahr. Darin ist er sich mit den IT-Entwicklern in Silicon Valley einig. Ihre Kinder bekommen diese Geräte nicht. Ihre Kinder besuchen Schulen, die diese Geräte nicht verwenden. Sie wissen, dass diese Geräte ein Suchtpotenzial haben und dass die Erziehung im Sinne einer Menschenbildung in erster Linie ein Beziehungsgeschehen ist, das in den Händen eines erfahrenen Pädagogen liegt. Prof. Spitzer bekam immer wieder Beifall für seine Ausführungen, die völlig der Überzeugung der anwesenden Pädagogen entsprach.

Der Blick in das Nachmittagsprogramm des Lehrertages stand so ganz im Gegensatz zu den wissenschaftlichen Ausführungen am Morgen. Es gab ausschließlich Angebote, die sich mit der Digitalisierung des Klassenzimmers und des Unterrichts beschäftigten. Eines dieser Angebote führte den anwesenden Lehrern den Gebrauch von speziellen Arbeitsblättern dar, die jeder Kollege für sein Fach gestalten konnte. Über den Rechner der Lehrer an ihre Schüler versandt konnten diese die Arbeitsblätter zuhause bearbeiten und an den Lehrer zurückschicken. Der Lehrer hat nun also die Arbeiten seiner Schüler auf seinem Rechner vorliegen und kann sie auswerten. Zum Erstaunen vieler konnten jetzt nicht nur die gegebenen Antworten überprüft werden, sondern die Software (6) hielt auch fest, wie lange der betreffende Schüler an der Arbeit gesessen hat, wie zügig er gearbeitet hatte, wie häufig er Pausen eingelegt hatte, wie häufig er Antworten korrigier hatte. Stellen Sie sich vor, all diese Daten fließen in eine Bewertung der Schülerarbeit ein und stellen Sie sich weiterhin vor, all diese Daten und alle anderen Daten, die während eines Schulalltags gesammelt werden, werden in eine Cloud ausgelagert, die von außerschulischen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird und die von da an über Schülerdaten verfügen, die sie in ihrem Interesse zu nutzen wissen. Der IT-Experte in diesem Workshop legte den zumeist erstaunten Lehrern dar, dass diese Software im Unterricht eingesetzt und von Programmen ausgewertet in der Lage sei, die Leistung der Schüler sehr genau zu bewerten, sodass Klassenarbeiten wegfallen könnten. Ähnliches wissen Experten der IT-Branche über die Datenauswertung von BigData zu berichten. Die Auswertungen dienen unter anderem auch zu einer ziemlich genauen Vorhersage der individuellen Entscheidungen und Handlungen im wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bereich. Damit, so die Experten, könnten man sich Wahlen ersparen, da die Algorithmen längst wissen, wie die Wahlen ausgehen werden.

Wozu ein Assessment bei der Berufsvorbereitung?
In allen Schulformen ist es üblich, die Schüler in den achten bzw. neunten Klassen auf die Berufsfindung vorzubereiten. Dazu werden sogenannte Assessments durchgeführt, für die Kollegen der einzelnen Schulen ausgebildet werden müssen. Ein enormer zeitlicher und finanzieller Aufwand. Finanziert werden diese Schulungen von der Bundesagentur für Arbeit, vielen Freien Trägern und einigen Unternehmen. Wie man da zu Ergebnissen kommt, ist ein eigenes Thema (Empathieabstinenz). Hier werden detaillierte Berichte zur Kooperationsfähigkeit, Kreativität, Ausdauer und Durchhaltevermögen, Allgemeinbildung, mathematische Fähigkeit, Konzentrationsvermögen, Kombinationsfähigkeit, zur Selbst und Fremdwahrnehmung und noch einiges mehr erstellt. Das alles kann auch von außerschulischen Personen durchgeführt werden, da es hier vorgegebener maßen nur um ein empathieabstinentes Beobachten, Zählen und Sammeln geht. Alle diese Erhebungen werden entweder am Computer mit entsprechenden Programmen von den Schülern selbst durchgeführt oder von den Beobachtern in den Computer eingegeben und an einen zentralen Rechner geschickt, der diese Daten auswertet. Dieses Assessment zieht sich über eine Woche hin. Der Fachunterricht fällt aus, bzw. muss vertreten werden. Der Aufwand ist enorm. Die Frage nach dem Nutzen für Schule und Schüler ist umstritten. Wozu dann ein solcher Aufwand? Wer also ist warum an diesen Daten zu welchen Zwecken interessiert?

Was wir zur Kenntnis nehmen müssen
Das digitale Sammeln von personenbezogenen Daten zur Erstellung eines individuellen Persönlichkeitsprofils, was weder Eltern, Schüler noch Lehrer in Auftrag gegeben haben, ist ein heimlicher, systematischer Angriff auf die Unversehrtheit der Person, ein Angriff auf ein Grundrecht und damit, da unsere Schule eine Schule der Demokratie ist, ein Angriff auf die demokratische Verfasstheit unserer Schule. Aber nicht nur die Schulen sollen digital transformiert werden, sondern ebenso die gesamte Gesellschaft, ja die Demokratie schlechthin. Yvonne Hofstetter (7), studierte Juristen kennt diese Datenkraken von innen und hat Bücher darüber verfasst. Eines trägt den Titel “Das Ende der Demokratie – Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt“. Das Wissen um das strategische Vorgehen der auf Big Data spezialisierten Unternehmen ist unbedingt notwendig. Viel notwendiger jedoch ist, dass wir uns auf die Grundlagen unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens besinnen. Das ist die Aufgabe eines jeden, der in der Familie, an der Arbeitsstelle, in der staatlichen Gemeinschaft wie auch immer in der von der Sache her ihm zugewachsenen Verantwortung steht. Sich darauf zu besinnen, tut gut!

Der Text als PDF: Wetekamp: Warum die Digitalisierung in Schulen und Klassenzimmern nur mit äußerster Vorsicht zu handhaben ist



1) Der Grad der individuellen und der familiären Privatheit garantiert u.a. die Entwicklung der Persönlichkeit hin zu einem gelingenden Lebensentwurf als aktives Mitglied in der Menschenfamilie. Diese Privatheit muss im gewissen Sinn auch in den öffentlichen Erziehungs- und Ausbildungsinstitutionen gewährleistet sein. Ansonsten kann es nicht zu tragfähiger, orientierungsgebender Beziehungsbildung kommen. Medien der totalen Enthüllung verhindern das und treiben viele in die soziale Isolation.


2) In der JIM, der Jugendstudie zur Mediennutzung gab es 1998 noch keine Smartphoneerhebung. Mit der Einführung des iPhones im Jahre 2007 setzte der Siegeszug der digitalisierten Geräte ein. 2011 hatten bereits 26% der Jugendlichen ein Smartphone, 2016 bereits 92%.


3) Hierbei müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die sozialen Medien so konzipiert sind, dass sie den Nutzer in Abhängigkeit bringen sollen. Hensinger weist daraufhin, dass „…die Smartphones bewusst auf Sucht programmiert sind. Das haben die Social-Media- und Internet-Macher letztes Jahr in einer Sonderbeilage der New York Times bekannt und sich dafür entschuldigt.“ In: Peter Hensinger, M.A., Was macht die geplante Schulreform mit unseren Kindern?, Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung der „Elterninitiative Schule-Bildung-Zukunft“, Stuttgart, 09.02.2019, S. 4, zu finden in diagnosefunk


4) „BigData heißt: Alles, was der einzelne Nutzer im Netz kommuniziert, jeder Google-Klick, jeder Facebook-Eintrag wird gespeichert, um Personenprofile – digitale Zwillinge – zu erstellen. Und mit ihnen zu Handeln, für Werbezwecke, zur Meinungsmanipulation und Kontrolle….der Handel mit den digitalen Zwillingen (ist) ein Milliardengeschäft.“, ebenda S. 2


5) https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/videos/video-kinder-und-eltern-zuletzt-scheitern-schulen-an-corona-102.html Die Sendung „Hart aber fair“ mit dem Moderator Plasberg war ein Propagandafeldzug für die Digitalisierung in den Schulen – mit Covid-19 sozusagen als eine Art 9/11 dafür; gepaart mit Anklagen gegen die Lehrerschaft. Kein einziger kritischer Ton zur Digitalisierung. Eine relativ junge, dynamische Digitalisierungs-Power-Frau von einem Verein «Digitalisierung für alle», die in der zweiten Hälfte der Sendung ausführlich Stellung nehmen konnte,  wurde vom Moderator gepusht, und alle in der Sendung sind mitgeschwungen, auch Frau Eisenmann, Kultusministerin von Baden-Württemberg.


6) „Die Bertelsmann-Chefs Jörg Dräger und Ralph Müller-Eiselt schreiben, die Software `Knewton durchleuchtet jeden, der das Lernprogramm nutzt. Die Software beobachtet und speichert minutiös, was, wie und in welchem Tempo ein Schüler lernt. Jede Reaktion des Nutzers, jeder Mausklick und jeder Tastenanschlag, jede richtige und jede falsche Antwort, jeder Seitenaufruf und jeder Abbruch wird erfasst.´“ In Hensinger a.a.O., S. 9


7) Yvonne Hofstetter, geb. 1966, Juristin, begann ihre Karriere in international führenden Unternehmen der Informationstechnologie und Rüstungsindustrie im Jahr 1999. Von 2009 bis 2019 war sie Geschäftsführerin der Teramark Technologies GmbH, eine auf die intelligente Auswertung von Big Data spezialisierte Firma. Heute ist sie vor allem als Publizistin und Keynote-Speakerin zum Thema Digitalisierung tätig. 2014 veröffentlichte sie „Sie wissen alles“, gefolgt von „Das Ende der Demokratie“ im Jahr 2016 – beide Bücher wurden zu Bestsellern. 2018 wurde sie mit dem 53. Theodor Heuss Preis ausgezeichnet und 2019 zum Mitglied der Chatham House Kommission zu Demokratie und Technologie in Europa ernannt.