Veröffentlicht am 01.10.19

Digitalisierung im Bildungsbereich

Position des Philologenverbandes Baden-Württemberg

Der Philologenverband Baden-Württemberg hat im März 2019 ein Positionspapier zur Digitalisierung im Bildungsbereich vorgelegt. Im Folgenden sind die aus den Grundpositionierungen resultierenden Forderungen und das abschließende Fazit wiedergegeben.

Digitalisierung im Bildungsbereich

Nicht die Geräte oder Medien sind entscheidend für den Bildungserfolg, sondern die Menschen und die Lerninhalte. In konkreten Lernsituationen können digitale Medien und Geräte dem Lernprozess dienen. Inwiefern das der Fall ist, wo die Chancen und die Risiken liegen, muss untersucht, entsprechende pädagogische Konzepte müssen entwickelt werden. Nur dann kann die Digitalisierung zielgerichtet und gewinnbringend angewendet werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die Frage darf nicht lauten: Wir stellen wegen der notwendigen Digitalisierung von Büchern, Tafeln und Heften auf Tablets um – was können wir mit denen jetzt machen? Sondern: Wir haben einen Bildungsgang mit konkreten Themen und Inhalten: An welchen Stellen können uns Tablets hier beim Lernen phasenweise sinnvoll unterstützen?

Geräteausstattung: Wenn Digitalisierung gewollt ist, müssen zuallererst die Schulen und Lehrkräfte mit den entsprechenden digitalen Geräten (d.h. Dienstlaptops/Tablets), der notwendigen Netzwerktechnik und breitbandigen Internetverbindungen flächendeckend ausgestattet werden. Dies muss von den Schulträgern, d. h. den Kommunen, finanziert werden. ‘Bring Your Own Device’ , BYOD, ist keine Lösung: Die Lernmittelfreiheit muss garantiert sein, die Qualität der Lernmittel der Schüler darf nicht von der Finanzkraft der Eltern abhängen.

Gerätewartung: Wenn Lehrkräfte digitale Geräte im Unterricht nutzen sollen, müssen die entsprechenden Infrastrukturen und Geräteparks angeschafft, installiert, gepflegt, gewartet, Software installiert, Benutzer und Lerngruppen eingerichtet werden und vieles mehr. Die Schulen müssen die entsprechende Dienstleistung entweder von externen Experten zeitnah und regelmäßig bekommen oder aber ausreichend Anrechnungsstunden für die Erfüllung dieser Ausgabe durch schulinterne Lehrkräfte in der Form von Netzwerkbetreuern (eigentlich ‘Netzwerkberater’, denn die Betreuung des Geräteparks der Schule ist Sache des Schulträgers, also der Kommune). Die derzeitige Zuweisung von Anrechnungsstunden für die Netzwerkbetreuung (zwei Deputatsstunden pro Schule) müsste hierzu massiv erhöht werden.

Pädagogische Konzepte und Fortbildung: Bevor an den Schulen flächendeckend digitale Medien und Geräte eingesetzt werden, müssen passende und nachweislich nutzbringende pädagogisch-didaktische Konzepte entwickelt werden. Diese müssen den Lehrkräften in Form geeigneter Fortbildungsangebote vermittelt werden. Auch ist eine sichere Dienst-Emailadresse zur sichereren Kommunikation unter Lehrkräften nötig.

Datenschutz und Urheberrecht: Die Digitalisierung wirft zahllose ungelöste Fragen in beiden Bereichen auf. Die Umsetzung der seit 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfordert aufgrund umfangreicher neuer Kontroll-, Dokumentations- und Berichtspflichten zusätzliche Anrechnungsstunden und Fortbildungsangebote für die örtlichen Datenschutzbeauftragten der Schulen. Die Kultusverwaltung muss den Lehrkräften das notwendige umfangreiche Angebot urheberrechtsfreier digitaler Unterrichtsmedien leicht und benutzerfreundlich zugänglich machen. Dazu könnte eine funktionierende Digitale Bildungsplattform des Landes Baden-Württemberg beitragen.

Die Digitalisierung darf der Ökonomisierung der Bildung keinen Vorschub leisten. Der Zweck der Digitalisierung darf nicht darin bestehen, den Produzenten digitaler Endgerate und Medienkonzernen neue Absatzgebiete im Schulbereich zu erschließen. Das staatliche Bildungssystem darf von Technologiegiganten und Content-Anbietern nicht abhängig werden. Die staatliche Aufsicht und Zulassungskontrolle für Lernmittel muss auch im Bereich der digitalen Bildungsmedien durchgesetzt werden. Industrie und Medienkonzerne dürfen nicht über Unterrichtsmethoden und Lerninhalte bestimmen.

Pädagogische Verantwortung und Freiheit der Lehrkräfte

Die pädagogische Verantwortung bzw. Freiheit der Lehrkräfte darf durch die Digitalisierung nicht eingeschränkt werden. Es darf nicht soweit kommen, dass Lernwege und -inhalte nicht mehr von den Lehrkräften bewusst ausgewählt und eingesetzt (o- der auch nicht eingesetzt) werden, sondern durch digitale Geräte, Medien und Lernsoftware von Dritten (Industrie, Wirtschaft, Medienkonzernen) vorgegeben wer- den.

Die Personalratsbeteiligungsrechte müssen im Rahmen der Digitalisierung beachtet werden. Laut LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) § 75 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung, Absatz 4, hat der Personalrat mitzubestimmen über die Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden, die wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung bestehender Arbeitsmethoden, die Einführung, wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung der Informations- und Kommunikationsnetze, sowie die Einführung grundsätzlich neuer Formen der Arbeitsorganisation und wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation – also über Maßnahmen wie die Einführung digitaler Informations- und Kommunikationsplattformen, elektronischer Tagebücher usw. Im Rahmen der Digitalisierung muss auch der Arbeits- und Gesund- heitsschutz der Lehrkräfte beachtet werden, zum Beispiel durch die Einrichtung normgerechter Bildschirmarbeitsplätze, die Finanzierung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen und die Abwägung von Vorteilen und möglichen Risiken der zusätzlichen Strahlenbelastung durch WLAN.

Die Strahlungsexposition ist auch für Schüler zu minimieren. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation WHO, hat hochfrequente elektromagnetische Felder im Jahr 2011 als ‘potenziell krebserregend’ eingestuft (Gruppe 2B)1. Das Umweltbundesamt empfiehlt 2013: ‘WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet.’2 Diese Warnung lässt sich auf Klassenzimmer übertragen. Zu diesem Thema hat der PhV BW ein umfangreiches Positionspapier erarbeitet, welches auf dem Präventionsprinzip beruht. Sollte nach Abwägung von Vorteilen und Risiken WLAN (Internet + kabellose Bildübertragung zum Beamer) an Schulen eingesetzt werden, sollten alle Möglichkeiten der Strahlungsreduktion genutzt werden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass übertriebene Erwartungen an die Digitalisierung auf den Boden der Realität geholt werden müssen. Bildungshypes scheitern regelmäßig. Sie haben sich historisch gesehen immer mehr oder weniger als Flops erwiesen: Operationalisierte Lernziele und maschinengestütztes Lernen in den 1960ern, Sprachlabore und Filmeinsatz in den 1970ern, Video in den 1980ern, fä- cherübergreifender Unterricht und konstruktivistische Lerntheorien seit den 1990ern, Interneteinsatz seit den 2000ern und nun Digitalisierung. Die in vergangene didaktische Moden gesetzten Hoffnungen sind regelmäßig enttäuscht worden. Wer weiß also, ob wir in, sagen wir, fünf Jahren noch über Tablet-Klassen reden werden – viel- leicht sind dann 3-D-Brillen oder ganz andere Geräte der nächste Hype.

Insofern ist beim Thema Digitalisierung Vorsicht, Maß und Mitte angebracht: Wo Digitalisierung dem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachweislich nützt, ist sie hoch willkommen. Aber auch nur dort. Der unreflektierte flächendeckende Einsatz digitaler Geräte ist eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, die sinnvoller in Lehrerstellen, eine Verringerung von Deputat und Klassenteiler, also in mehr Zeit der Lehrkräfte für die Schüler, investiert werden sollten.

Das vollständige Positionspapier des Philologenverbandes