Veröffentlicht am 10.11.14

Das Gleiche ist nicht immer gleich gut

Gastbeitrag von Bernd Ahrbeck

In Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland eine heftige Diskussion über die Sonderbeschulung und das gegliederte Schulsystem geführt. Von radikaler Seite wird dabei eine »grundsätzliche Unvereinbarkeit unseres ausgrenzenden und aussondernden Regel- und Sonderschulsystems mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion« (Brigitte Schumann, 2009) konstatiert.

Ein Systemwechsel sei unabdingbar, die Auflösung aller Sonderschulen und spezieller schulischer Einrichtungen unumgänglich. Die einzig vertretbare Lösung bestehe, so wird mit hohem moralischen Impetus gefordert, in einer Einheitsschule, einer ‘Schule für alle’. Als »völlig aussonderungsfreie« Schule, so Alfred Sander – emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität des Saarlandes –, dürfe sie niemanden, aber auch wirklich niemanden abweisen. Dies sei für alle Kinder und auch für die mit Behinderung der beste und einzig gangbare Weg.

Eine nüchterne Betrachtung der UN-Konvention führt allerdings zu einem anderen Ergebnis. Das zentrale Anliegen der Konvention besteht darin, einen Bildungsanspruch für Kinder mit Behinderung zu garantieren; ein uneingeschränkter Zugang zur (schulischen) Bildung soll gesichert werden. Dieses Ziel ist in der Tat von brennender Aktualität angesichts des Umstandes, dass weltweit Millionen von behinderten Kindern keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen haben. Selbst in Europa sind Länder wie Rumänien und Bulgarien noch weit von einer regelhaften Beschulung behinderter Kinder entfernt. Für Deutschland gilt dies nicht: Ein Bildungsrecht für Menschen mit Behinderung existiert seit Langem und ein Diskriminierungsverbot ist im Grundgesetz fest verankert. Das muss bei der Interpretation der UN-Behindertenrechtskonvention mitbedacht werden, insbesondere dann, wenn schulstrukturelle Veränderungen unter Berufung auf die Menschenrechte eingefordert werden.

Der ganze Beitrag als PDF: Ahrbeck: Das Gleiche ist nicht immer gleich gut