Veröffentlicht am 06.12.20

Bayerns Hochschulreform: Starke Präsidien, schwache Fakultäten

Der bayerische Plan zur Reform der Hochschulen verschreibt sich der Ökonomisierung. Universitäten sollen von oben herab regiert werden – zum Nachteil der Wissenschaftsfreiheit.

Der Freistaat Bayern plant eine umfassende Reform seiner Hochschulen und Universitäten. In einem Eckpunktepapier für ein bayerisches „Hochschulinnovationsgesetz“ hat er seine Vorstellungen kürzlich konkretisiert. Zum Teil werden Reformen skizziert, die in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen schon realisiert wurden, etwa der Plan, die Universitäten aus ihrer janusköpfigen Rechtsstellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatlichen Einrichtungen zu entlassen und sie in reine Personal-Körperschaften umzuwandeln. Damit sind die Übertragung der Dienstherrenfähigkeit und die Schaffung eines Globalhaushalts für die Universitäten verbunden, also einschneidende und schwierige Reformen, für die man jedoch Gründe anführen kann.

Das Reformpapier lässt es dabei aber nicht bewenden. Er bläst zum hochschulpolitischen Aufbruch. Passagenweise liest sich das Papier wie Science-Fiction, etwa wenn unter dem Punkt „Forschung“ vom „Vorstoß ins Unbekannte und der Entdeckung von noch nicht Vorstellbarem“ die Rede ist. An anderer Stelle wird wiederum ganz behördensprachlich die „Fruchtbarmachung des bereits Entdeckten“ geplant. Tatsächlich wirkt das Papier wie die lehrbuchartige Umsetzung einer neoliberalen Institutionenkunde von vorgestern. Das bayerische Hochschulrecht soll durch „maximale Verschlankung und Deregulierung“ geprägt sein. Die Aufgaben der Hochschulen sollen nicht mehr Forschung und Lehre, sondern „Forschung, Lehre und Transfer“ sein.

Wie zum Abschied vergegenwärtigt man sich noch einmal das „Ideal der zweckfreien Wissenschaft“, um sodann „zeitgemäß“ zur Realität der unternehmerischen Universität überzugehen: Wissenschaft ist, was Wissen schafft – und zwar sozial, technisch, ökonomisch, ökologisch und kreativ verwertbares Wissen.

Verschiebung der Machtverhältnisse

Die ökonomische Verengung von Hochschulaufgaben ist mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit höchst problematisch, denn Forschung und Hochschulen verlieren mit dem neuen „Aufgabenprofil“ ihre Ergebnis- und Zukunftsoffenheit. Die Organisation der Hochschulen, so die Verheißung, soll durch Eigenverantwortung und Eigenständigkeit geprägt sein. Die Hochschulen sollen ihre „interne Governance“ selbst gestalten. Lapidar stellt das Eckpunktepapier fest: „Eine Vorgabe bestimmter Gremienstrukturen existiert nicht mehr.“ Seit dem 14. Jahrhundert setzen sich Universitäten in Mitteleuropa aus Fakultäten zusammen. Die korporative Gliederung wurde bislang immer als Grundlage für ihre Erfolgsgeschichte angesehen. Das soll nun nicht mehr als Leitbild gelten.

Das Pathos der Autonomie verschleiert die Verschiebung der Machtverhältnisse innerhalb der Universität. Die Ausgestaltung der inneren Organisation soll nach dem Reformpapier in erster Linie den Hochschulleitungen obliegen, die in den bayerischen Präsidialverfassungen ohnehin schon übermächtig sind. An ihrer Seite sollen Hochschulräte stehen, die nur zur Hälfte aus Mitgliedern des akademischen Senats bestehen. Die andere Hälfte der Sitze nehmen in dem Papier Personen aus dem öffentlichen Leben und der Wirtschaft ein, die von den Präsidenten selbst nominiert werden. Die Aufgaben der zur Disposition gestellten Gremien (beispielsweise der Fakultäten) sollen die Präsidien und Hochschulräte übernehmen. Dass die Räte in ihrer derzeitigen Verfassung dazu in der Läge wären, ist schwer vorstellbar. Der Aufbau der neuen bayerischen Universität läge also allein in den Händen der Hochschulleitungen.

Hochschulen ohne Partizipation

Dass Universitätspräsidenten an eigenen Unzulänglichkeiten oder Überforderung scheitern können, weiß auch die bayerische Wissenschaftspolitik. Deshalb soll das Wissenschaftsministerium ungeachtet aller Autonomie-Rhetorik das Recht erhalten, einen Präsidenten abzuberufen, wenn dieser seine Amtsführung gröblich verletzt, sich als unwürdig erweist oder seine Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann. Die Kriterien für die Abberufung sind nur schwer greifbar, was dem Ministerium eine große Deutungsmacht gibt. Unverständlich genug, dass es das geplante Gesetz nicht den Mitgliedern der neuen Universität überlässt, einen Präsidenten zu bremsen und gegebenenfalls abzuwählen.

Die in die Autonomie entlassene Universität wäre eine Universität ohne wirksame Partizipation. Zwar heißt es im Eckpunktepapier: Ein „angemessener Einfluss der Träger der Wissenschaftsfreiheit muss gewährleistet sein, um mögliche ,strukturelle Beeinträchtigung‘ der Wissenschaftsfreiheit zu verhindern“. Die Träger der Wissenschaftsfreiheit sind aber nur die Professoren, nicht der akademische Mittelbau und schon gar nicht die Studenten. Vor allem bleibt offen, wie die Träger der Wissenschaftsfreiheit angemessen Einfluss nehmen sollen: durch Mitentscheidung, Mitberatung oder nur durch schlichte Anhörung? Hierin liegt der Paradigmenwechsel, den das neue Gesetz vollziehen will.

Indem es die Fakultäten zur Disposition stellt und die Partizipationsmöglichkeiten der übrigen Mitglieder der Universität im Dunkeln lässt, verschiebt es Richtungsentscheide über Forschung ausschließlich in die Hochschulleitung mit ihren Räten. Diese verfügen jedoch nicht über das inhaltliche Wissen, das für forschungsorganisatorische Entscheidungen nötig ist. Vielleicht werden sich die Hochschulleitungen intensiv von ihren Wissenschaftlern beraten lassen. Wahrscheinlicher ist, dass sie sich von quantitativen Parametern wie Publikationsindizes und Drittmittelsummen leiten lassen. Die Steuerung der Universität durch vermeintlich objektive Indizes würde einen weiteren Schub erhalten – mit all ihren bekannten Nebenfolgen.

Freie Bahn für Spitzenforscher

Auch das wissenschaftliche Personal wird im Reformpapier einem gründlichen Change-Management unterzogen. Im Hinblick auf die Berufungspolitik formuliert das Eckpunktepapier ein Misstrauensvotum gegenüber den Ausschreibungsverfahren der Fakultäten, die „manches Mal der Bestenauswahl zuwiderlaufen“ könnten. Modernisiert werden soll das Berufungsrecht durch ein Findungsverfahren. Dieses soll es den Hochschulleitungen ermöglichen, aktiv auf „Spitzenwissenschaftler“ mit einem konkreten Berufungsangebot zuzugehen. Dabei soll es letztlich in ihrem Ermessen stehen, ob sie die Fakultäten dabei übergehen. Im Zusammenspiel mit variierbaren Mittelzusagen und Lehrverpflichtungen gäbe das den Hochschulleitungen ein mächtiges Instrument an die Hand.

Vollkommen zu Recht unterstreicht das Eckpunktepapier die Bedeutung der Lehre. In Wirklichkeit wird sie jedoch als flexible Währung in der unternehmerischen Hochschule eingesetzt: „Spitzenforscher“ seien schlicht zu gut für die Lehre. Sie werden mit Verweis auf die neuen Transferziele von der Lehre freigestellt. Dafür wird den Hochschulleitungen die Möglichkeit eröffnet, über „temporäre Erhöhungen und Ermäßigungen des Lehrdeputats“ einzelner Wissenschaftler „flexibel zu disponieren“. Auch gegenwärtig wird die Lehre bei Berufungen immer häufiger „wegverhandelt“. Das geplante Gesetz macht daraus eine Regel. Lehre? Das machen die anderen.

So kehrt unter dem Denkmantel moderner Hochschulgovernance die längst überwundene Ordinarienuniversität wieder, in der auserwählte „Spitzenforscher“ Privilegien erhalten und ihre Besitzstände hart verteidigen. Das noch im Jahr 2006 beschlossene bayerische Hochschulgesetz enthält die Aufgabenbeschreibung: „Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat.“ Man wünscht sich, dass die bayerischen Hochschulreformer zu solchen Formulierungen zurückfinden. Die Demokratie braucht Hochschulen, in denen ein demokratischer Geist gepflegt wird.

Jens Kersten ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften, Martin Schulze Wessel ist Professor für Geschichte Ost- und Südosteuropas, beide an der LMU München.

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