Veröffentlicht am 29.10.20

Digital-Apostel in Vogel-Strauß-Manier

oder: Sprechverbote über Datenschutz und den Einsatz von Digitaltechnik in Schulen sind keine Lösung.

Anmerkungen zu einem Blog-Eintrag über Digital-Washing, postdigitale Schulen und der Diskussionsverweigerung eines Schweizer Kanton­schullehrers über Datenschutz in Schulen, wenn es heißt: „Lehrkräfte sollen nicht mehr über Datenschutz sprechen“. Von Ralf Lankau

Der Beitrag (8 S.) als PDF:  Digital-Apostel in Vogel-Strauß-Manier

In seinem Blog-Beitrag „Labore der Digitalität: Von Digital Washing zu postdigitalen Schulen“ übernimmt der Kantonschullehrer Philippe Wampfler einen Begriff des deutschen Realschullehrers Dejan Mihajlovic, Vorstand im Projekt „D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt“ (https://d-64.org/), um den Schweizer Schulen und der Lehrerschaft pauschal eine Verhinderungstaktik bei der Digitalisierung von Schule und Unterricht zu unterstellen. Wie beim Green Washing, bei dem Unternehmen über Umweltschutz nur redeten, um nichts tun zu müssen, würde auch an den Schweizer Schulen über Digitalisierung nur geredet.

„Mehr noch: Gespräche über »Digitalisierung« sind eigentlich ein Vorwand, um die Veränderung nicht angehen zu müssen.“ (Wampfler, 2020)

In solchen Verhinderungsgesprächen würde erörtert, dass der Einsatz von Digitaltechnik aufwendig und problematisch sei, dass es unterschiedliche Positionen dazu gäbe, dass der Nutzen weder nachgewiesen noch absehbar sei und Schulen doch heute schon gute Arbeit leisteten. „Lass uns also erstmal weitermachen wie bisher“ unterstellt Wampfler den Kolleginnen und Kollegen pauschal. Ist das die Realität an Schweizer Schulen? Wohl kaum. Julia Heier, seit zehn Jahren Lehrerin an einem Schweizer Gymnasium schrieb in einem Gastbeitrag der FAZ, Schweizer Schulen seien technisch gut ausgestattet, aber nach der Covid-19-Erfahrung neidisch auf das asynchrone und analoge Unterrichten.

„Jedenfalls scheint den meisten von uns Online-Lehrern klar, dass der technisch-neidische Blick deutscher Lehrender beispielsweise nach Norwegen oder in die Schweiz ohne kritische Betrachtung nicht weit genug gedacht ist. Dass die technische Verfügbarkeit eines eigenen multifunktionalen Kommunikationstools sowie eines stets verfügbaren Systemadministrators, nach dem sich gerade viele Eltern sowie nicht zwangsvirtualisierte Lehrende sehnen, nicht ausschlaggebend für nachhaltiges Lernen sind.“ (Heier, 2020)

Es kommt nun mal auf anderes an: Persönlichkeit und Beziehung. Selbst mit nur wenig historischem Wissen wüsste man zudem: Egal, welche Technik auf den Markt kommt, werden sich Vertreter in den Kollegien finden, die deren Einsatz umgehend im Unterricht fordern (Pias, 2013). Der Schweizer Pädagogikprofessor Carl Bossard, nennt solche Technikfetischisten die „ewig Morgigen“. Wenn dann etwas nicht funktioniert, kommt sogleich ein „es funktioniert noch nicht, weil…: die Lehrer/innen die Technik noch nicht richtig einsetzen würden, die Schüler/innen den Umgang erst lernen müssten, die Systeme noch nicht richtig konfiguriert seien, die Programme erst noch optimiert werden müssten etc.pp. Antipädagogisch und technikdeterministisch wird es, wenn daraus ein Diskursverbot über den Einsatz von Medientechnik im Unterricht abgeleitet wird:

„Digitale Medien sollten in Lernumgebungen ganz selbstverständlich eingesetzt werden. Ohne Diskussionen, ohne zögerliches Abwägen, ohne Euphorie. Nüchtern, pragmatisch – aber auch selbstverständlich.“ (Wampfler, 2020)

Es gehört zu den elementaren Aufgaben jeder und jedes Lehrenden zu entscheiden, welche Medien und/oder Medientechnik er oder sie für ihren/seinen Unterricht einsetzt. Das ergibt sich bereits didaktisch und sachlogisch aus dem Wechselspiel von Bildungsauftrag und -ziel, dem Alter und sozialen Konstellation der Schüler/innengruppe, den Fachinhalten und nicht zuletzt der Lehrpersönlichkeit. Zumindest in Deutschland haben Lehrkräfte deshalb die grundgesetzlich abgesicherte Methodenfreiheit und entscheiden selbst über den Einsatz von Medien im Unterricht. Hier verkehrt Wampfler das notwendige pädagogische Primat des Medieneinsatzes in ein technisches.

„Weil Menschen heute digital arbeiten, digital kommunizieren, digital leben: Deswegen sollten auch Schülerinnen und Schüler digital lernen.“ (ebda)

Er verkennt vor allem, dass bereits seine Ausgangsprämissen falsch sind. Wir arbeiten nicht digital, sondern zum Teil mit digitalen Werkzeugen. Wir kommunizieren nicht digital, sondern nutzen zum Teil eine digitale Infrastruktur. Wir leben nicht digital, sondern immer noch (zum Glück) als Menschen in realen Gemeinschaften. Das heißt: Nicht einmal auf der begrifflichen Ebene ist im Beitrag durchdrungen, was digitalisieren bedeutet.

Pädagogik vs. Datenschutz

Etwas zu digitalisieren heißt, eine beliebige Information (einen Text, ein Bild oder auch menschliches Verhalten) technisch aufzuzeichnen und so zu transformieren, dass daraus maschinenlesbare Daten werden, die von Datenverarbeitungssystemen nach bestimmten Handlungsvorschriften (d.h. Algorithmen) verarbeitet werden. Ginge es nach Digitalisten wie Wampfler, würden Schulen nach den Anforderungen der Daten-Ökonomie umgebaut und, parallel zum Überwachungskapitalismus aus dem Silicon Valley, zu Orten der Überwachungspädagogik. Das ist kein Versehen, sondern Prinzip, wie zwei seiner Beiträge zum Datenschutz im Folgenden zeigen.

Mit dem Einzug von Digital- und Netzwerktechniken in den Schulen müssen sich Schulträger, Schulleitungen und Kollegien mit Fragen befassen, die nicht pädagogisch zu beantworten sind. Eine der wichtigsten Frage ist die nach dem Schutz der Daten Minderjähriger. So steht es auch im Artikel eines Lehrers der Kantonsschule Wettingen.

„Schulen verwalten sensible Daten: neben Adresslisten auch Absenzensysteme, digital erfasste Noten oder Akten mit Verhaltensbeurteilungen, disziplinarischen Massnahmen sowie psychologischen und medizinischen Einschätzungen von SchülerInnen. Diese Informationen verdienen höchsten Schutz.“ (1)

Das sollte an sich selbstverständlich sein. Fürsorge und Schutz Minderjähriger ist eine gesamtgesellschaftliche und soziale Aufgabe demokratischer Staaten. Das umfasst in einer immer stärker digitalisierten Welt notwendig auch deren Daten und muss verbindlich gesetzlich geregelt werden. Europa holte mit der im Mai 2016 beschlossenen und im Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach, was in den USA mit dem Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) bereits seit 1998 gilt. Diese Verordnung gilt in der Schweiz als Nicht-EU-Land nicht, aber es gibt vergleichbare Gesetze. Umso erschreckender, was in den folgenden Absätzen steht:

„Die bequemen Hilfsmittel der grossen Anbieter haben sich, oft inoffiziell, durchgesetzt. Wenige Lehrpersonen lassen sich von Schulleitungen vorschreiben, welche Werkzeuge sie benutzen. (…) Schulen und Lehrpersonen setzen sich regelmässig über elementare Gebote des Datenschutzes hinweg, auf den Kinder ein besonderes Anrecht haben. Sie erheben Daten intransparent, schützen sie wenig und verwenden sie nicht zweckgebunden“(1)

Datenschutz schützt Grundrechte, nicht Daten

Dazu sollte man wissen: Datenschutzverordnungen schützen keine Daten – das wäre eine technische Aufgabe – sondern die Grundrechte jedes und jeder Einzelnen. Dazu gehören z.B. das informationelle Selbstbestimmungsrecht, die Zustimmungspflicht vor dem Speichern personenbezogener Daten, das Recht auf Einsicht in und eine Löschoption für personenbezogene Daten. Rechtsvorgaben zum Datenschutz sichern in einer immer stärker mit digitalen Endgeräten wie Laptops, Tablets oder Smartphones durchsetzten Welt letztlich das Recht auf Privatsphäre. Dieses Recht, keine Daten zu generieren und/oder weitergeben zu müssen, steht durch „smarte“ Geräte und den permanenten Rückkanal für Nutzerdaten zur Disposition. Smart Home, Smart School, Smart City heißt im Kern ja nur: Wir generieren durch unser Verhalten permanent Daten, die von wenigen Datenmonopolisten gesammelt und ausgewertet werden. Personalisierte Daten sind die Geschäftsgrundlage der Daten- und Plattformökonomie des Silicon Valley.

Eine besonders wichtige Nutzergruppe sind dabei Kinder und Minderjährige. Sie sind i.d.R. nicht nur besonders offen und neugierig gegenüber neuen Techniken, d.h. digitalaffin. Sie sind auch besonders leicht zu beeinflussen. Sie haben vor allem noch eine lange Konsumbiografie vor sich. Das macht sie so attraktiv für Datensammler. Kinder und Jugendliche können vor allem eher selten über die zugrundeliegenden Mechanismen und Geschäftsmodelle reflektieren. Daran scheitern ja sogar studierte Lehrkräfte, wie in beiden Beiträgen nachzulesen ist. In Deutschland wird deshalb aktuell das Jugendschutzgesetz dahin gehend geändert, dass Kinder im Netz vor Einflussnahme, versteckten Käufen, Mobbing, Stalking u.v.m. geschützt werden müssen. Irritierend ist daher, was im zweiten Beitrag zum Datenschutz an Schulen und über den Einsatz von Netzdiensten eines Schweizer Lehrers steht, und durch eine falsche Analogie weiter verharmlost wird:

„Ich habe nie kontrolliert, ob unser Gebäude erdbebensicher ist und werde das auch nicht tun. Auch wenn ich es wichtig finde, dass die Schule nicht einstürzt. Genau so ist es beim Datenschutz: Er ist wichtig, aber fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Sprechen wir über was anderes.“ (2)

Den Schutz von Grundrechten kann man als Bürger einer Demokratie, zumal als Lehrkraft, nicht delegieren. Im Gegenteil. Aufgabe wäre, gerade Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, dass Grundrechte nicht verhandelbar sind, schon gar nicht aus wirtschaftlichen Partikularinteressen. Auch die Analogie des Erdbebens ist falsch, weil man auf Naturereignisse wie Erdbeben keinen Einfluss hat, anders als beim Einsatz technischer Systeme. Bei menschengemachten Technologien hilft bereits eine Technikfolgeabschätzung (TA) im Vorfeld, mögliche Schäden zu verhindern. Wir sind schließlich nicht nur in der Lage, technische Systeme zu entwickeln, sondern auch deren mögliche Auswirkungen und Folgen zu antizipieren. (Ob daraus immer die richtigen Schlüsse gezogen werden, steht auf einem anderen Blatt.)

Stattdessen wird im Artikel auf Fachpersonen verwiesen, weil „Lehrpersonen die Komplexität des Themas gar nicht erfassen können und mit ihrem Handeln möglicherweise eine falsche Sicherheit vorgaukeln, wo es gar keine geben kann“ Auch hier zeigt sich ein Denkfehler: Lehrkräfte sollen nicht die technischen Systeme entwickeln, sondern verantwortungsbewusst einsetzen. Wenn aber klar ist, dass diese Systeme nicht datenschutz-, sprich grundrechtkonform zu betreiben sind, kann man logisch nur folgern, dass sie für Schule und Unterricht unbrauchbar sind.

Die Verantwortung für das eigene Tun zu verweigern ist vor allem ein Rückfall in die Zeit vor der Aufklärung. „Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.“ schreibt Immanuel Kant in seinem Text „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“ von 1784. Verdrießliche Geschäfte sollen andere machen?

Oder: „Fachpersonen“ müssten Bedingungen schaffen, unter denen Lehrkräfte arbeiten könnten. Haben nicht gerade die Diskussionen über Corona gezeigt, dass die Delegation von Verantwortung an Experten keine Lösung ist? Zum einen sind sich „Fachpersonen“ selbst untereinander nicht einig. Was man den Rechtsanwälten nachsagt (drei Anwälte, mindestens vier Positionen) lässt sich auch auf Epidemiologen und Virologen übertragen. Wichtiger noch ist, dass wichtige Entscheidungen nicht nur von Fachpersonen einer Disziplin entschieden werden dürfen. Was aus Sicht von Virologen möglicherweise sinnvoll ist (Lockdown und Kontaktverbote für Kinder), ist aus Sicht von Pädiatern (Kinderärzten), Pädagogen und Psychologen schlicht Kindesmisshandlung.

Demokratie statt Expertokratie

In einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft werden Entscheidungsprozesse daher gerade nicht Experten und fachlich spezialisierter Expertise überlassen. Das führte nur zu einer Expertokratie oder, bei IT-Systemen, zu einem technologischen Totalitarismus (Schirrmacher, 2015). Als technische Variante des Autoritarismus würden zwar die Systeme und internen Abläufe optimiert, aber die Sozialgemeinschaft geriete unter Kontrolle von Algorithmen, wie z.B. in China. Die digitale Infrastruktur erlaubt die Kontrolle des Einzelnen bis in die Privathaushalte hinein.

Doch Philippe Wampfler agiert auch anderweitig als munterer Lautsprecher (Befürworter) des Digitalen in Schulen. Nur beim Datenschutz kneift er? Fatalistisch wird seine Argumentation, wenn der Schutz der Privatsphäre in einem Satz aufgelöst wird. „Wir leben im Zeitalter der Pseudoprivatsphäre, auch an den Schulen.“ (2) Bitte? Die digitale Transformation aller Gesellschaftsbereiche mit dem Ziel der digitalen Organisation der Gesellschaft ist Ziel, nicht Fakt. Hinter Technologien stehen Unternehmen, Personen und Interessen. Sollten nicht gerade Lehrkräfte thematisieren, wie es zur Auflösung der Privatsphäre als Grundbedingung des freien und selbstbestimmten Menschen kommen kann, wenn man sich IT-Systemen überantwortet? Wäre es nicht die Aufgabe gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die (hier klar) wirtschaftlichen Interessen weniger IT-Monopole herauszuarbeiten und Gegenstrategien zu entwickeln?

Autoritarismus und Überwachungskapitalismus

Defätistisch wird es, wenn Wampfler autoritäre und demokratische Systeme in ihrem Verhalten gleichsetzt. „Wer berechtigterweise versucht, Unternehmen den Blick in seine Daten zu verweigern, kann doch Regierungen, diktatorische wie demokratische, nicht daran hindern, mit diesen Daten zu tun, was sie als notwendig erachten.“ Ist einem Kantonlehrer der Unterschied zwischen politisch autoritären Systemen und der Gewaltenteilung in demokratischen Strukturen nicht bewusst? In demokratischen Staaten werden Datenerhebung und -auswertung durch Rechtsnormen festgelegt und z.B. öffentlich diskutiert.

Richtig ist, dass nicht nur östliche Gesellschaften wie China, Korea oder Russland ihre Bevölkerung mit Hilfe von Digitaltechnik und Netzdiensten überwachen. Die amerikanische Wissenschaftlerin Shoshana Zuboff bezeichnet die Kombination aus westlichen Geschäftsmodellen der Datenwirtschaft in Verbindung mit der bereits existierenden IT-Infrastruktur als „Überwachungskapitalismus“ (Zuboff 2018) Auch das wäre in der Schule zu thematisieren, es wären Alternativen zu diskutieren statt den Kopf in Vogel-Strauß-Manier in den Sand zu stecken und als „Lösung“ nur anzubieten: „Nicht mehr über Datenschutz sprechen.“ (1)

Technische Alternativen

Wer öffentlichkeitswirksam Digitaltechnik in Schulen bewirbt, sollte zudem wissen, dass es bereits technische Lösungen gegen den Überwachungsstaat (Ost wie West) gibt. Weltweit arbeiten Wissenschaftler und Netzaktivisten an alternativen Konzepten. Genannt sei der „Contract for the Web“ (2019) von Tim Berners-Lee vom MIT, dem „Vater des Web und sein Projekt SOLID. Hingewiesen sei auf die vielen funktionierenden Projekte der Open Source Business Alliance mit Intranet- und Edge-Computing-Konzepten, in Schulen schon im Einsatz.

Oder: Rechner im Netz sind nicht zu sichern? Ja, deshalb hängt man sie nicht ins Netz, sondern baut geschlossene Netzwerke auf, kommuniziert digital verschlüsselt und trennt interne und externe Kommunikation auch physisch in verschiedene Netze. Die Geheimdienste (West wie Ost) können die Systeme trotzdem hacken? Ja, deshalb schließt man Verträge. Verträge werden gebrochen? Ja, deshalb diskutiert man auf der einzig relevanten, der politischen, Ebene zwischen Staaten: Wie gehen wir miteinander um? Gilt nur noch das Recht des Stärkeren oder bewahren wir trotz digitaler Vernetzung demokratische Strukturen? All das sind Fragen, die man auch in der Schule thematisieren kann – und muss.

Aussagen wie „Das Netz, das viele Menschen verbindet, verhindert, dass Daten geschützt werden können“ oder „Dieser Kontrollverlust kann momentan durch Regulierung nicht unterbunden werden“ sind schlicht falsch. Die Legislative ist notwendig langsamer als ein viriler Markt mit disruptiven StartUps. Die parlamentarisch legitimierten Gesetze und Regulierungen der Nationalstaaten und der EU aber als „juristischen Aktivismus“ zu diffamieren, der nur zu einer Scheinsicherheit führe, ist ebenso vermessen wie die Diskreditierung der Verordnungen als Softwarebürokratie.

Am Ende beider Beträge versucht Wampfler zwar, die Aufgabe jeglicher Rechtsnormen wieder einzufangen. Gefragt sei politisches Bewusstsein und man dürfe nicht aus dem Blick verlieren, dass das Individuums das Recht habe, über seine personenbezogenen Informationen selbst zu bestimmen. Die Weigerung über Datenschutz zu sprechen sei auch kein Persilschein, um Schülerdaten ins Netz zu laden, kein Aufruf zur Ignoranz, „sondern sich bewusst zu machen, welche Kompetenz Lehrende haben. Und welche sie gerade nicht haben.“ Aber mit der Aussage, dass Lehrkräfte Diskussionen beenden sollten, sobald juristisches oder technisches Fachwissen gebraucht würde über das sie nicht verfügen, ist de facto die Vogel Strauss-Methode statt Diskurs.

Erziehung zur (Eigen)Verantwortung

Wer auf der einen Seite lautstark für Digitaltechnik in Schulen plädiert, aber den Diskurs über und die Verantwortung für technische Strukturen hinter dem Bildschirm (The Dark Side of the Web) verweigert, sollte in sich gehen. An Schulen brauchen wir Lehrkräfte, die junge Menschen ermutigen, hinter die Bildschirme zu schauen, existierende Strukturen und Geschäftsmodelle zu hinterfragen. Der Diskurs der Experten der verschiedenen Disziplinen und divergierenden Perspektiven, altersgerecht vermittelt, ist auch im Unterricht die Grundlage, um zu lernen, dass man Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen muss. Auch der/die Einzelne muss Position beziehen. Denn die Folgen der Digitalisierung der Schulen sind bereits absehbar. Die amerikanische Wissenschaftlerin Shoshana Zuboff fasst ihre Analyse der IT-Systeme und die Unbedarftheit vieler User, auch digitalbegeisterter Lehrer, so zusammen:

„Ich vergleiche unseren heutigen naiven Umgang mit digitalen Technologien gern mit der Art, wie die amerikanischen Ureinwohner die spanischen Eroberer willkommen geheißen haben. Diese Menschen hatten keine Chance, die Bedeutung der Ankunft einer neuen Macht zu erahnen, die ihre spätere Unterwerfung mit sich brachte.“ (Zuboff, 2018b, 515)

Wir können, nach knapp 30 Jahren Web und etwa 20 Jahren Social Media, nicht mehr nur erahnen, sondern in Studien belegen, in Aufsätzen und Beiträgen nachlesen und in Dokumentationen und Filmen anschauen, was uns erwartet und was werden soll, wenn die smarten IT-Monopole ihre Ideen realisieren und ihre Märkte bespielen, mit uns als willigen Datenspendern. Oder wir nutzen unsere Reflektionsvermögen und suchen den Diskurs, übernehmen die Verantwortung für unser Handeln und gestalten die Zukunft im Dialog mit anderen.

Nebenbei: Der Begriff Postdigitalismus hieße, die derzeitigen Formen und Strukturen der Digitalisierung grundsätzlich zu überdenken und gerade nicht, sie unreflektiert zu nutzen. Aber Begriffslogik gehört nicht zu den Stärken von Digitalisten.

Der Beitrag (8 S.) als PDF:  Digital-Apostel in Vogel-Strauß-Manier

1) Wampfler, Philippe (2013) Datenschutz in der Schule. Zwischen Naivität und Paranoia
2) Wampfler, Philippe (2020) Lehrkräfte sollten nicht mehr über Datenschutz sprechen

Weiterführende und zitierte Literatur

  • Böhme, Gottfried (2020) Der gesteuerte Mensch? Digitalpakt Bildung – eine Kritik
  • Bossard, Carl (2020) Von den ewig Morgigen. Der Angst vor dem Fertigen mit dem permanenten Umbau steht der Mut zu pädagogischen Konstanten gegenüber. Bildung oszilliert zwischen diesen beiden Polen. Ein Zwischenruf., https://bildung-wissen.eu/kommentare/9518.html
  • Firnkes, Michael ()2015) Das gekaufte Web. Wie wir online manipuliert werden
  • Heier, Julia (2020) Digitale Schule in der Schweiz: Nur kein Neid, in: FAZ vom 30.5.2020, S. 9, https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/klassenzimmer/wie-die-digitalisierung-der-schulen-in-der-schweiz-laeuft-16788887.html?premium=0x6b8dcd61d68d90aca68d814c84425e44&GEPC=s5
  • Lanier, Jaron (2018) Zehn Gründe, warum Du Deine Social Media Accounts sofort löschen musst
  • Münch, Richard (2018) Der bildungsindustrielle Komplex. Schule u. Unterricht im Wettbewerbsstaat
  • O‘Neil, Cathy (2017) Angriff der Algorithmen. Wie sie Wahlen manipulieren, Berufschancen zerstören und unsere Gesundheit gefährden.
  • Pias, Claus (2013) Automatisierung der Lehre. Eine kurze Geschichte der Unterrichtsmaschinen, in FAZ vom 10.12.2013; https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/automatisierung-der-lehre-eine-kurze-geschichte-der-unterrichtsmaschinen-12692010.html (20.10.2020)
  • Snowden, Edward (2019) Permanent Record. Meine Geschichte
  • Türcke, Christoph (2019) Digitale Gefolgsgesellschaft. Auf dem Weg in eine neue Stammesgesellschaft
  • Winter, Annie (2020) Code kaputt. Macht und Dekadenz im Silicon Valley
  • Wylie, Christopher (2020) Mind F*ck. Wie die Demokratie durch Social Media untergraben wird
  • Wampfler, Philippe (2020) Labore der Digitalität: Von Digital Washing zu postdigitalen Schulen https://condorcet.ch/2020/10/labore-der-digitalitaet-von-digital-washing-zu-postdigitalen-schulen/
  • Zuboff, Shoshana (2018a) Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus
  • Zuboff, Shoshana (2018b) Es gibt eine unerträgliche Sehnsucht in vielen von uns, in: Der Spiegel Nr. 40, vom 29.9.2018, S.68-70