Handyfrei in Frankreichs Schulen
In Frankreich sind ab September 2018 private Handys, Tablets und Smartwatches an öffentlichen Schulen verboten. Die Gründe dafür sind die gleichen wie in allen Ländern und Schulen …
In Frankreich sind ab September 2018 private Handys, Tablets und Smartwatches an öffentlichen Schulen verboten. Die Gründe dafür sind die gleichen wie in allen Ländern und Schulen …
Im Dezember 2017 schien alles klar zu sein. Die Kultusminister-Konferenz (KMK) publizierte eine Pressemeldung mit dem aufmerksamkeits-heischenden Titel: „Erfolgreicher Unterricht ist digital – aber nicht ausschließlich“. Wer den Stand der Forschung kennt, wunderte sich . ..
Gegenrede: Zur Bildungs- und Demokratiewidrigkeit des neuen Steuerungsregimes, in: Weiterbildung 4 | 2018 • S.26-28
Alternative Fakten stehen in der Öffentlichkeit im Verdacht, eine Erfindung von Donald Trump zu sein. Zumindest hat der Begriff seit seiner Wahl zum US-Präsidenten eine beachtliche Karriere hinter sich gebracht. Dabei ist die Benutzung alternativer Fakten keineswegs erst seit der Amtseinführung von Donald Trump zu beobachten.
Wissen hier, Leseverständnis dort: Das Beispiel Biologie zeigt, wie stark sich die Abi-Aufgaben der Länder unterscheiden. Gastbeitrag von Hans-Peter Klein in der Süddeutschen Zeitung vom 3. Juli 2018
Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Heinen auf dem 1. Symposium zur Digitalisierung und Mediendidaktik in der Lehrerbildung (Video)
In der Geschichte „Die Schule“ von 1954 beschreibt Isaac Asimov, wie die Schule der Zukunft aussieht – oder genauer: dass es gar keine Schulen mehr gibt. Jedes Kind hat neben seinem Kinderzimmer im Elternhaus einen kleinen Schulraum, in dem es ein „mechanischer Lehrer“ (einer Maschine mit Bildschirm und Schlitz zum Einwerfen der Hausaufgaben) unterrichtet.
Round Table „Social Net(work)s in Education and Language Sciences“, 15 Juni 2018, PH Heidelberg. Von Cord Santelmann.
Die Digitalisierung der Schulen wird von übertriebenen Hoffnungen begleitet. Sie ersetzt weder gute Lehrer noch gute Schüler.
Ein Gastbeitrag von Michael Felten
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gilt auch für Schulen. Statt über notwendige Datenschutzvorgaben zu klagen, sollte sie Anlass sein, über personenbezogene Daten an Schulen und Netzdienste nachzudenken.