Buch: Kein Mensch lernt digital
Über den sinnvollen Einsatz neuer Medien im Unterricht. Eine Kritik digitaler Heilsversprechen (Beltz, Oktober 2017)
Über den sinnvollen Einsatz neuer Medien im Unterricht. Eine Kritik digitaler Heilsversprechen (Beltz, Oktober 2017)
We experience the emergence of a global educational reform movement, where the OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) through its project PISA (Programme for International Student Assessment) has become the key driver.
Das mit Spannung zu erwartende Urteil wird wohl erst in einigen Monaten vorliegen, aber immerhin nahmen die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 4. Oktober 2017 erstmals das Abitur unter die Lupe. Anlass waren Klagen zweier abgelehnter Studienplatzbewerber aus Hamburg und Schleswig-Holstein.
Unterrichtsbeispiel für Schüler und Schülerinnen des 7. Jahrgangs einer Hauptschule über die Restaurierung eines alten Puppenhauses von N.R. Vetter
Fast alle Bundesländer überlassen es den einzelnen Schulen, wie sie die Smartphone-Nutzung an Schulen regeln. Einzig Bayern zeigt eine klare Linie, dort müssen Smartphones auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Gastbeitrag von Antje Pommerening
Gastbeitrag von Burkard Chwalek, erschienen in: Beruflicher Bildungsweg – bbw, 7 + 8/2017, S. 6-10
Podiumsdiskussion in Bern: „Meine Schule, deine Schule, unsere Schule… welche Schule?“ (Dokumentation)
Videos der Öffentlichen Tagung, 7./8. Juli 2017, Frankfurt am Main jetzt online.
Die Nutzung von smarten Medien, insbesondere „WhatsApp“, fällt in den Bereich der elterlichen Aufsichtspflicht. Wer ungelesen AGBs zustimmt, trägt gleichwohl die Verantwortung für Delikte, die aus den Funktionen erwachsen.
Wer als Elternteil glaubt, einem Minderjährigen ein Smartphone geben und sich aus der Verantwortung über genutzte Dienste entziehen zu können, sollte das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 15.05.2017 (Az F 120/17 EASO) lesen.