Veröffentlicht am 13.01.12

Bildung als Freiheitsrecht

Bildung gehört nicht zu den klassischen Gegenstandsbereichen der Sozialethik. Ein Grund dürfte im personalen Charakter der Bildung zu suchen sein, der sich vordergründigen strukturethischen Überlegungen zunächst einmal verschließt. Die ethische Reflexion über die pädagogische Beziehung ist vorrangig eine individualethische Aufgabe, die ihren Ort in einer eigenen pädagogischen Bereichsethik hat. Erst in jüngerer Zeit beginnt sich ein eigenständiger sozialethischer Bildungsdiskurs herauszubilden. Nicht selten wird dabei zur Begründung auf die Sozialstaatsdebatte, auf sozialwissenschaftliche Theorien sozialer Exklusion oder auf den wissensgesellschaftlichen Diskurs Bezug genommen. Bildung wird aus sozialethischer Perspektive als neue „soziale Frage des 21. Jahrhunderts“ (Heimbach-Steins 2005, 51), als „Medium gesellschaftlicher Beteiligung“ (Filipović 2009, 170 ) oder als Menschenrecht (vgl. z. B. Heimbach-Steins/Kruip/Kunze 2007. 2009) begriffen. Die hier genannten Argumentationsfiguren mögen exemplarisch für die gegenwärtig sich neu entwickelnde Sozialethik der Bildung stehen, weitere ließen sich finden.

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