Veröffentlicht am 21.12.22

Gericht: Keine Mitwirkung an AfD-Papier

Das Landgericht Köln hat am 20.12.2022 im einstweiligen Verfügungsverfahren von Prof. Dr. Jochen Krautz, Präsident der GBW e.V., gegen die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen, dass es dieser untersagt ist, weiterhin mit Bezug zu dem Antragsteller zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass dieser zum Papier „Blau macht schlau. Das Bildungskonzept der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus“ beigetragen habe. Diese Aussage bezeichnet das Gericht als unwahre Tatsachenbehauptung, deren weitere Verbreitung bei Strafe untersagt ist.

Die AfD-Fraktion Berlin hat diese einstweilige Verfügung am 20.01.2023 vorbehaltlos als endgültige, rechtsverbindliche Regelung anerkannt und das Papier aus dem Internet entfernt.