Veröffentlicht am 01.03.26

Hegel, die Künstliche Intelligenz und die Schule

Hegel, die Künstliche Intelligenz und die Schule

Robert Simanowski hat in seinem neuen Buch „Sprachmaschinen“ (Roberto Simanowski: Sprachmaschinen. Eine Philosophie der künstlichen Intelligenz, München 32025) Hegels vielschichtige Deutung von Herrschaft und Knechtschaft aufgegriffen und einsichtig auf seine Untersuchungen zur Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere zu den sogenannten Large Language Modellen (LLM) angewandt, die er zur Akzentuierung ihres mathematisch-statistischen Kerns Sprachmaschinen nennt.

In der Tat demonstriert Hegel in einem der wirkmächtigsten Kapitel seiner Phänomenologie des Geistes1, dem Kapitel über „Selbständigkeit und Unselbständigkeit des Selbstbewusstseins; Herrschaft und Knechtschaft“ in brillanter Weise, dass es sich im Aufeinandertreffen von Herr und Knecht nicht um ein bloßes Verhältnis von Über- und Unterordnung handeln kann, dass vielmehr beide in dialektischer Vermittlung aufeinander bezogen sind. Dadurch erweist sich letztlich das Wesen der Herrschaft in einer Art Umkehr als – im charakteristischen Duktus Hegels: – „das Verkehrte dessen […], was sie sein will […]“  (152)

Im Folgenden möchte ich Simanowskis Anstöße insbesondere als Lehrkraft aufnehmen und weiterführen und in die Debatte um die Bedeutung Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Schule eingreifen. Will man nämlich als Lehrkraft dem beschleunigten Vordringen von KI in Schule und Unterricht nicht nur in vorrangig rezeptiver Haltung begegnen und lediglich den Vorgaben der Technik folgen und diese umsetzen, ist es unerlässlich, ihr gegenüber eine eigenständige Position zu gewinnen. Dies setzt ein Grundverständnis der Technik und ihrer Arbeitsweise ebenso voraus wie eine Reflexion ihrer Wirkungen und (häufig auch unerwünschten) Nebeneffekte voraus. Insofern die Nutzung von KI ohne Zweifel ein Abhängigkeitsverhältnis begründet, darf angenommen werden, dass Hegels gedankliches und begriffliches Instrumentarium ein geeignetes Mittel der Analyse darstellt.

Einstieg: Herrschaft und Knechtschaft im Kontext von KI

Was die Parallelen zu Hegels Reflexionen bei Simanowski betrifft, so konzentriert er sich im Vergleich auf die beiden bei Hegel diskutierten Aspekte „Kompetenzverlust“ und „Anerkennung“ und rekurriert damit auf dessen Einsicht, dass in der Beziehung des Herrn zum Knecht das Angewiesensein, die Abhängigkeit („Anhänglichkeit“) des Herrschenden vom Beherrschten zutage tritt. Genau diese Struktur überträgt Simanowski auf die Interaktion der Anwenderinnen und Anwender von KI und die KI, den scheinbaren Knecht, selbst, insofern Herrschaft zu ihrer Sicherung einerseits der Bereitstellung von Gütern, andererseits der (zur Not erzwungenen) Anerkennung bedarf.

Daran ist einleuchtend, dass die Nutzung von KI und das Abtreten von Aufgaben an sie zunehmend in Abhängigkeit, d. h. (Teil-)Entmündigung hineinmanövriert und diese schließlich perpetuiert – und dies umso mehr, je intensiver die Nutzung erfolgt. Wer Texte nur noch schreiben lässt, wird die Kompetenz des guten Schreibens zunehmend einbüßen; wer sich Texte nur noch zusammenfassen lässt, wird diese Fähigkeit immer mehr an die KI verlieren; wer sich die Gliederung für eine Präsentation von einem LLM vorgeben lässt, wird das sinnvolle Strukturieren sukzessive an die Sprachmaschinen abtreten und dgl. Simanowski verweist hier auf den Fachbegriff der „Akkumulation kognitiver Schulden“. Zutreffend wäre gewiss auch die Kennzeichnung dieses Prozesses als durch Trägheit verursachte, selbstverschuldete Depotenzierung der eignen Vernunft: „Die Wahrheit des selbständigen Bewusstseins ist demnach das knechtische Bewusstsein.“ (152)

Auf der anderen Seite ist evident: Das Moment der in der Argumentation Hegels essenziellen Anerkennung kommt im Wechselspiel von Userin und KI nicht zum Tragen – ein Dienst, den die KI als unbelebte Entität bei aller Dienstbeflissenheit nicht leisten kann. Insofern stößt die Analogie von Herr und Knecht bzw. Anwender und KI an ihre Grenzen. Die Dienstbarkeit der KI ist mangels Bewusstsein eben nicht „eigentlich Tun des Herrn“ und kann es auch nicht sein.

Fragestellung

Ich möchte demzufolge Simanowskis Analysen, dessen Anregungen sich meine Ausführungen verdanken, in der Auseinandersetzung mit Hegels Text noch etwas weitertreiben. Das kann selbstverständlich nicht den Versuch einer adäquaten Hegeldeutung zum Ziel haben, zumal die verschlungene Gedankenführung und der mitunter dunkle Wortlaut des Textes ohnehin reiche Anlässe zu konkurrierenden Deutungen bieten. Hegels Dialektik und sein terminologisches Rüstzeug werden als Hilfsmittel herangezogen, um eine der zentralsten Entwicklungen der Gegenwart nachzuspüren. Das leitende Frageinteresse der folgenden Überlegungen ist dabei Hegels Gedanke des „Fortschritts im Bewusstsein der Freiheit“.

Im Gang der Argumentation der Phänomenologie des Geistes gelangt Hegel mit dem Herr-Knecht-Kapitel, ausgehend von der sinnlichen Gewissheit über die Wahrnehmung und den Verstand zur Darstellung der Freiheit des Selbstbewusstseins und ist somit in „das einheimische Reich der Wahrheit eingetreten.“ (138) Zu erhellen wird demnach sein, inwiefern KI einen Beitrag zur Verwirklichung von Freiheit sein und welche Form von Wahrheit ihr innewohnen kann.

Erweiterung des Hegelschen Modells:  Anwender – KI – Techindustrie

Zu beachten ist dabei, dass die Interaktion von Anwender und KI die Hegelsche Struktur von Herr und Knecht nur unvollständig abbildet. Das Fehlen sich entsprechender Momente liegt, wie schon erwähnt, einerseits daran, dass uns in der KI kein Bewusstsein gegenübertritt, andererseits daran, dass die KI sozusagen zwei Herrinnen dient: ihrer jeweiligen Anwenderin und ihren Architekten, den KI-Konzernen bzw. den diese lenkenden Eignern und ihren Beschäftigten. Wir haben es also mit einer triadischen Struktur zu tun:

Den Anwenderinnen dient die KI, indem sie diesen vielfältigen Tätigkeiten abnimmt wie recherchieren, Texte zusammen- und verfassen, Code schreiben, Bilder generieren, Entscheidungen andienen usw. Der funktionale Bezug zu ihren Erschaffern besteht im Generieren von Profit und Reichtum. Sie selbst ist das leblose, passive Medium ohne eigenständige Aktivität. Sie wird konstruiert und führt willenlos die Befehle ihrer User aus.

Verbinden wir diese Beobachtungen nun mit dem Text aus der Phänomenologie des Geistes. Bei Hegel bezieht sich der Herr in doppelter Weise auf das knechtische Bewusstsein, nämlich auf die Dingwelt, die Gegenstände des Knechtes, und auf diesen selbst, der ihm die Gegenstände zum Genuss zurichtet. Damit bindet sich der Herr an die äußeren Gegenstände, auf die sich seine Begierde richtet, ohne eigenständiges Tun. Der Knecht hingegen erfährt durch die Bearbeitung der Gegenstände für den Genuss des Herrn einen Zuwachs an Selbständigkeit und hebt „seine Anhänglichkeit an das natürliche Dasein auf und arbeitet dasselbe hinweg.“ (153)

In diesem Sinne bietet der KI-Anwender tatsächlich eine Analogie zu Hegels Herrn. In seiner Nutzung der KI und der daraus resultierenden, fortschreitenden Aushöhlung seiner Selbständigkeit befindet er sich in Unfreiheit. Anders aber als in Hegels Analyse kann die KI (der Knecht) indes nicht „in sich gehen und zur wahren Selbständigkeit sich umkehren.“ (152) Es fehlt ihr das Moment des Lebendigseins, der formenden, bildenden Kreativität. Sie bleibt toter Gegenstand.

Wie verhält es sich nun aber mit den Techkonzernen bzw. ihren maßgeblichen Akteuren, die die Architektur der KI orchestrieren? Infolge ihrer Kapitalmacht und ihres kaum mehr einzufangenden Einflusses scheinen sie dem Spiel von Macht und Machtverlust entzogen. Ihr Tun jedoch ist wesentlich direkter Anwendungsbezug. Unter Anwendung der Analysen Hegels lässt sich Formulieren: Ihre Energie wird vom habituellen Gerichtetsein auf die Dingwelt und den daraus zu ziehenden Gewinn, worüber hinauszukommen wohl auch nicht intendiert ist, absorbiert. So wenig wie die Anwenderinnen von KI entkommen sie der Verstrickung in den – mit Hegels Terminologie – bloßen Genuss. Nach allen Seiten hin, so kann der Vergleich mit Hegel lehren, bleiben die Elemente der unglücklichen Trias in Unfreiheit verwoben. Ihr durchgängiges Prinzip ist die Verdinglichung.

Bleibt die Frage, welche Form von Wahrheit der KI inhäriert. Dies zu beantworten, bedürfte umfassender Analysen. Ihre Prinzipien und grundsätzlichen Erkenntnismöglichkeiten wären wissenschaftstheoretisch zu verorten. All das ist hier nicht zu leisten. Nach dem Gesagten scheint aber eine vorläufige Antwort akzeptabel: Das Wesen ihrer Wahrheit ist der Markt, seine Gesetze sind ihr Imperativ. Aus ihnen speist sie ihre Berechtigung, während sie die Ansprüche gültiger Erkenntnis relativiert. Ihre Fallibilität (Anfälligkeit für Halluzinationen) dürfte – erkenntnistheoretisch formuliert – auf ihrer prinzipiellen Meinungshaftigkeit beruhen, basierend auf Mustererkennung und induktiven Schlüssen, ohne Ursachen aufzudecken oder Rechenschaft abzulegen.

Diese Bemerkungen enthalten sich ausdrücklich eines Urteils über den praktischen Nutzen von KI und erkennen ihre Gewinne im Bereich z. B. der Medizin vorbehaltlos an, sie haben gleichwohl die Absicht, Hinweise zu geben, um an sie herangetragene Erwartungen rational einzuschätzen. Von diesem Gedanken führt nun die Linie zum Aspekt „Schule und Unterricht“.

KI in Schule und Unterricht

Treffen die bisherigen Überlegungen im Wesentlichen zu, dann müssen sich Bildungspolitik, Bildungsverwaltungen und alle mit Schule und Unterricht befassten Personen einer ganzen Reihe von Problemen und Aufgaben stellen. Lediglich das Bereitstellen von Werkzeugen zur KI-Nutzung unterschritte diese Anforderungen erkennbar.

Extensive Nutzung von KI führt zum „Verlust kognitiver Fähigkeiten durch ihre Automatisierung“ (Simanowski, 208), zum sogenannten Deskilling. Insofern müssten SuS von dieser weitgehend im Unterricht abgeschirmt werden. Somit ist der Umfang der Integration von KI in den Unterricht umfassend zu reflektieren.

KI ist das Mal systemimmanenter, epistemischer Insekurität eingeschrieben. Um diese zumindest zu übersteigen, benötigen SuS zwangsläufig die Verfügung über gesicherte Wissensbestände v. a. dessen, was unseren demokratischen Rechtsstaat betrifft und die verbindlichen und verbindenden Werte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Mit diesem Wissen müssen sie die KI kontrollieren, deren Produkte ihnen nicht das Maß für ihre Urteile vorgeben kann und darf. Es bedarf des Bewusstseins der Notwenigkeit einer Rechenschaftsablage über das, was das Maß unserer Urteilsbildung und -begründung ist. Hier muss gerade der zu beobachtenden Dedemokratiesierungsprozesse in ehrlicher Bestandsaufnahme neu über das Verhältnis von Kompetenzen und Wissen nachgedacht werden.

KI-Nutzung erzieht zu einer Weltzuwendung unter dem vorrangigen, wenn nicht ausschließlichen Aspekt des Nutzens, hinter dem die Dignität der Welt und ihrer Gegenstände verschwindet. Das teilt sie mit der Kompetenzbasierung. Im Vordergrund muss demnach ein Unterricht stehen, dessen Interesse der Erkenntnis der Sache gilt und dem, was diese von sich selbst her ist. Anders ist Werteerziehung und -basierung nicht denk- und leistbar.

Zuletzt: Wenn der vordringlichste Auftrag von Schule die Entfaltung der freien Persönlichkeit der SuS und ihrer Potenziale ist und wenn die Befunde der voranschreitenden Abnahme nicht nur, aber in besonderem Maße kognitiver Fähigkeiten, die es eigentlich zu fördern gilt, durch Nutzung von KI zutreffen, dann ist unter dieser Voraussetzung einer der bitteren Effekte von KI Entmündigung und – wenn man so will – ein schleichender Prozess der Dehumanisierung. Darauf wird man eine Antwort finden müssen.

1) Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Phänomenologie des Geistes (= Georg Friedrich Wilhelm Hegel, Werke 3), Frankfurt am Main 1970.